Haushaltshilfe - Alltagshilfe

Sie können oder wollen Ihre anfallenden Haushaltstätigkeiten nicht mehr alleine bewältigen, Sie wollen Gesellschaft und Begleitung? Schenken Sie unseren Mitarbeitern das Vertrauen und lassen Sie sich von uns helfen. Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen:

 

Gesellschaft und Betreuung

Unsere Alltagshelfer leisten nicht nur Gesellschaft, sondern freuen sich auch auf Spaziergänge, gemeinsames Kochen und Essen oder ermöglichen das Ausüben eines geliebten Hobbies.

  • Gesellschaft leisten
  • Gemeinsames Kochen
  • Biographiearbeit
  • Vorlesen
  • Kartenspiele
  • Gedächtnisübungen
  • Freizeitbegleitung
  • Ausflüge

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Begleitung und Erledigungen

Wir begleiten Sie beispielsweise zu Arztterminen, Familienfeiern oder zum Einkaufen - bei Bedarf auch mit dem Auto. Darüber hinaus erledigen wir gerne Besorgungen für Sie.

  • Terminbegleitung
  • Theaterbesuch
  • Reisebegleitung
  • Einkäufe
  • Besorgungen
  • Apotheke
  • Post

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Haushaltshilfe

Sie benötigen Unterstützung im Haushalt? Ob Aufräumen, Staubsaugen, Waschen, Bügeln oder Fensterputzen - wir sind Ihr verlängerter Arm, um Sie im Alltag zu unterstützen.

  • Hauswirtschaft
  • Gartenarbeit
  • Handwerksarbeiten
  • Waschen und Bügeln
  • Kochen
  • Fenster putzen

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Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.  

    

Als Ansprechpartnerin fungiert Tel: 0176 34615364

 

Oder nutzen Sie den Entlastungsbeitrag des Sozialgesetzbuches XI:

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI – Der Entlastungsbetrag

§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:

 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

 

Für diese Angebote können Versicherte die zusätzlichen Entlastungsleistungen nutzen:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege

  • Leistungen der Kurzzeitpflege (etwa für Kost & Logis)

  • Verhinderungspflege

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)

  • Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)

  • Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung).

 

Was sind „niedrigschwellige“ Betreuungsleistungen?

 

Wenn es um zusätzliche Betreuungsleistungen geht, fällt oft der Begriff „niedrigschwellig“. Dieser Begriff suggeriert, dass Sie keine großen Mühen aufwenden müssen, um etwa Zugang zu einer zusätzlichen Entlastungsleistung zu haben.

Genau so will die Pflegeversicherung (§ 45c SGB XI) den Begriff auch verstanden wissen. Sie geht davon aus, dass es für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn sie (stundenweise) Hilfe in ihrer eigenen Häuslichkeit erhalten – und nicht in einem Pflegeheim oder einer anderen „offiziellen“ Einrichtung. Deshalb finden die meisten niedrigschwelligen Betreuungsleistungen auch beim Pflegebedürftigen zu Hause statt:

  • Betreuung von Menschen mit Demenz

  • Hilfe im Haushalt

  • Hilfe bei der Organisation des Alltags

Zudem kommen bei diesen zusätzlichen Betreuungsleistungen oft geschulte Ehrenamtliche (§ 45d SGB XI) zum Einsatz,